Anstieg der Erbschaft-/ Schenkungsteuer bei der Übertragung von Immobilien

Die Regelungen der Grundbesitzbewertung sollen an die sogenannte ImmoWertV vom 14.07.2021 (BGBl I 2021, S. 2805) angepasst werden. So steht es im Entwurf für ein Jahressteuergesetz 2022. Da für die Erbschaft- und Schenkungsteuer zumindest im Einzelfall höhere Werte drohen, ist zu prüfen, ob bereits angedachte Übertragungen vorgezogen werden können oder sollen. Die Änderungen sollen bereits für Stichtage ab dem 31.12.2022 in Kraft treten.

 

Wenn Sie  Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, sprechen Sie uns gerne jederzeit an unter info@erlanger-treuhand.de oder über unser Kontaktformular. Wir beraten Sie gerne.

Bitte beachten Sie, dass diese Informationen eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieser Artikel erfolgen, werden evtl. erst in den nächsten Ausgaben berücksichtigt. Trotz sorgfältiger und gewissenhafter Bearbeitung aller Beiträge übernehmen wir keine Haftung für den Inhalt.

Ansprechpartner:

Johannes Müller
Rechtsanwalt • Fachanwalt für Steuerrecht • Teamleitung Recht


+49 9131 6906-0

info@erlanger-treuhand.de