Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Nachdem die Einführung mehrfach verschoben worden war, wird nunmehr ab dem 01.01.2023 die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer verpflichtend.

Dabei geht es nicht nur um die Pflichten des erkrankten Arbeitnehmers im Rahmen der Arbeitsunfähigkeitsmeldung. Arbeitgeber müssen zukünftig durch Abruf der eAU bei der Krankenkasse an der Arbeitsunfähigkeitsmeldung mitwirken.

Die Neuregelung führt für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu weitreichenden Änderungen. Die gesetzlichen Regelungen sind leider teilweise unübersichtlich und schwer verständlich. Besonders bei der praktischen Umsetzung treten Fragen und Probleme auf.

 

Zukünftige Pflichten des Arbeitnehmers:

  • Anzeigepflicht
  • Feststellungspflicht
  • Pflicht zur Ausstellung in Papierform für den Arbeitnehmer

 

Probleme aus Arbeitgebersicht:

  • Keine Angaben zum Arzt
  • Medizinischer Dienst der Krankenkassen

 

Überdies:

  • Beibehaltung der Nachweispflicht für bestimmte Personengruppen bzw. Anwendungsfälle
  • Auswirkungen auf die Arbeitsvertragsgestaltung

 

Das Fazit ist ernüchternd: Die verpflichtende Einführung der eAU trägt aus Arbeitgebersicht leider nicht zur Entlastung bei. Bei den Arbeitnehmern gibt es eine „Zweiklassengesellschaft“.

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