Update zum Stand der neuen Grundsteuer

Verlängerung Abgabefrist bis zum 31.01.2023

Die Finanzminister der Länder haben in ihrer Sitzung am 13.10.2022 entschieden, dass die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung bis zum 31.01.2023 verlängert werden soll.

Mit dieser Entscheidung wird sowohl eine Entlastung für die Steuerpflichtigen als auch der steuerberatenden Berufe erreicht, um einen angemessenen Zeitrahmen für die fristgemäße Bearbeitung der Grundsteuererklärung zu gewährleisten.

Voraussichtlich handelt es sich jedoch um eine einmalige Fristverlängerung, so dass bei einer Abgabe der Grundsteuererklärung nach dem 31.01.2023 mit der Festsetzung von Verspätungs- und/oder Säumniszuschlägen gerechnet werden muss.

Unabhängig von der nunmehr geänderten Abgabefrist auf den 31.01.2023 werden wir die uns bereits erteilten Aufträge – soweit noch nicht abschließend bearbeitet – zeitnah vorbereiten und Ihnen – soweit noch nicht erfolgt – zur Durchsicht zukommen lassen.

 

Unser Unterstützungsangebot

Wenn Sie unsere Unterstützung bei der Erstellung und Abgabe der Grundsteuererklärung in Anspruch nehmen möchten – und Sie uns bislang noch nicht beauftragt haben –, schicken Sie einfach eine kurze Nachricht an grundsteuer@erlanger-treuhand.de

Die für die Erstellung der Grundsteuererklärung erforderlichen Angaben werden wir für den Fall einer Beauftragung je nach Bundesland und dem zugrunde liegenden Berechnungsmodell zusammenstellen und ggf. noch benötigte Informationen bei Ihnen anfordern.

 

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Ansprechpartner:

Johannes Müller
Rechtsanwalt • Fachanwalt für Steuerrecht • Teamleitung Recht


+49 9131 6906-0

info@erlanger-treuhand.de