UPDATE Grunderwerbsteuer: Änderungen bei Personengesellschaften offen

Der Bundesrat hat sich in einer aktuellen Stellungnahme für die Beibehaltung des bisherigen Status quo bei der Grunderwerbsteuer im Zusammenhang mit Grundstücksübertragungen bei Personengesellschaften ausgesprochen. 
Diese empfiehlt, die aktuell geltenden Steuerbefreiungen auch über 2026 hinaus fortzuführen.

Was bedeutet das für Unternehmer:innen?

Die Situation bleibt vorerst unsicher. Sollte der Vorschlag des Bundesrats in das Gesetzgebungsverfahren einfließen, würde dies bedeuten, dass die bisherigen Steuervergünstigungen für Grundstücksübertragungen von, auf und zwischen Personengesellschaften bestehen bleiben. 
Sollte der Vorschlag jedoch nicht umgesetzt werden, wären insoweit ab 2027 keine Steuerbefreiungen mehr möglich.

 

Wie geht es weiter?

Die endgültige Entscheidung steht noch aus. Die abschließende Beratung im Finanzausschuss ist für Ende April 2026 geplant. Bis dahin bleibt abzuwarten, wie sich die Gesetzgebung in dieser wichtigen Frage entwickeln wird.

 

Unser Tipp: So bleiben Sie informiert

Die Entwicklungen im Bereich Grunderwerbsteuer können weitreichende Auswirkungen auf steuerliche Planungen im Bereich der Immobilienübertragungen und Unternehmensnachfolge haben. Wir beobachten die aktuellen Diskussionen genau und informieren Sie zeitnah über alle weiteren Beschlüsse.

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