Die Wirtschafts-Identifikationsnummer wird vergeben
Zur eindeutigen Identifizierung wird jedem wirtschaftlich Tätigen durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) ab November 2024 zugeteilt.
Die Wirtschafts-Identifikationsnummer wird am 24. Oktober 2024 eingeführt. Das BZSt wird ab November 2024 stufenweise mit der Vergabe und Mitteilung der W-IdNr. nach § 139a Absatz 1 i.V.m. § 139c AO beginnen. Hierfür ist kein Antrag notwendig.
Die wichtigsten Infos in der Übersicht:
- Jeder wirtschaftlich Tätige erhält zur eindeutigen Identifizierung in Besteuerungs- und Verwaltungsverfahren eine W-IdNr. nach §§ 139a und 139c AO.
- Wirtschaftlich tätig sind hierbei wirtschaftlich tätige natürliche Personen, juristische Personen und Personenvereinigungen.
- Es ist kein Antrag nötig.
- Die W-IdNr. bleibt für die Dauer der gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit bestehen und ändert sich nicht, da sie als einheitliches und dauerhaftes Identifizierungsmerkmal dient.
- Die Identifikationsnummer (IdNr.), Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) bleiben.
- Die Mitteilung der W-IdNr. erfolgt über die öffentliche Mitteilung für wirtschaftlich Tätige, die bereits über eine USt-IdNr. verfügen, oder über ELSTER für wirtschaftlich Tätige, die über keine USt-IdNr. verfügen.
- Eine Mitteilung der W-IdNr. per E-Mail oder Telefon ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.
- Es fallen hierfür keine Kosten an.
Warum wird eine weitere Nummer eingeführt?
Die W-IdNr. gilt als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer nach dem Unternehmensbasisdatenregister.
Sie erleichtert die Kommunikation mit Behörden und kann in Zukunft dazu beitragen, steuerliche Prozesse zu vereinfachen und zu automatisieren.
Wie schaut die Nummer aus?
Die W-IdNr. gleicht im Aufbau der USt-IdNr. und besteht aus den Buchstaben „DE“ und neun Ziffern.
Beispiel: DE123456789
Für die eindeutige Identifizierung im Besteuerungsverfahren wird die W-IdNr. durch ein fünfstelliges Unterscheidungsmerkmal für jede wirtschaftliche Tätigkeit ergänzt (z.B. jeder Betrieb, jede Betriebstätte). Bis zum Jahr 2026 wird die W-IdNr. lediglich mit dem Unterscheidungsmerkmal 00001 vergeben.
Beispiel: DE123456789-00001
Wann wird wirtschaftlich Tätigen die W-IdNr. zugeteilt?
Es erfolgt eine stufenweise Zuteilung der W-IdNr. Wirtschaftlich Tätigen, die bereits über eine USt-IdNr. verfügen, wird die W-IdNr. bis zum 30. November 2024 durch das BZSt mittels öffentlicher Bekanntmachung mitgeteilt. Hierbei wird die USt-IdNr. auch als W-IdNr. gelten.
Allen anderen wirtschaftlich Tätigen teilt das BZSt die Nummer ab dem 01. Dezember 2024 via Elster mit. Sollte kein Elster-Benutzerkonto eingerichtet sein, erfolgt eine Zuteilung ab dem 01. Juli 2025.
Wie geht es weiter?
Die W-IdNr. wird zukünftig verpflichtend als Identifizierungsmerkmal auf allen Anträgen, Erklärungen und Mitteilungen gegenüber Finanzbehörden anzugeben sein. Bevor das gilt, sind aber großzügige Übergangsregelungen vorgesehen. So ist beispielsweise die Angabe der W-IdNr. und des Unterscheidungsmerkmals in den elektronischen Steuererklärungsvordrucken vorerst bis zum Abschluss der initialen Vergabe der W-IdNr. zum 31.12.2026 nicht verpflichtend.
Weitere Infos finden Sie beim Bundeszentralamt für Steuern
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Ansprechpartner:
Florian Merzbacher
Rechtsanwalt • Steuerberater • Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth)