Immobilienerwerb: So sichern Sie sich Ihre Abschreibung
Eine Klausel im Notarvertrag entscheidet über viel Geld
Wer eine Immobilie für den eigenen Betrieb oder zur Vermietung kauft, sollte nicht nur auf die Lage und den Preis achten. Eine strategische Kaufpreisaufteilung bietet erhebliches steuerliches Sparpotenzial – doch diese muss korrekt und rechtzeitig vereinbart werden.
Vor der Beurkundung: Die richtige Kaufpreisaufteilung als Schlüsselelement
Noch bevor es zur notariellen Beurkundung kommt, ist der steuerlich entscheidende Moment. Es geht nicht um den Gesamtkaufpreis der Immobilie, sondern um dessen sinnvolle Aufteilung in Gebäude und Grund & Boden:
• Gebäudeanteil: Abschreibungsfähig, was steuerlich zu deutlichen Vorteilen führt.
• Grund & Boden: Nicht abschreibungsfähig, daher ohne steuerliche Wirkung.
Was Sie für eine steuerlich optimale Aufteilung beachten sollten:
✔ Lassen Sie eine plausible, realistische Aufteilung vornehmen.
✔ Nutzen Sie ein unabhängiges Gutachten oder anerkannte Bewertungsmethoden.
✔ Berücksichtigen Sie die wirtschaftliche Begründbarkeit – etwa Besonderheiten des Grundstücks (z. B. Übergröße, ungünstiger Zuschnitt oder Gefälle).
✔ Vermeiden Sie unrealistische oder überhöhte Aufteilungen, da dies zu steuerlichen Auseinandersetzungen führen kann.
Unser Tipp: Sprechen Sie uns rechtzeitig vor Ihrem Notartermin an! Gemeinsam bereiten wir die Kaufpreisaufteilung optimal vor.
Nach der Beurkundung: Die korrekte AfA-Bemessungsgrundlage angeben
In Ihrer Steuererklärung setzen Sie den Gebäudeanteil aus dem Notarvertrag als Basis für die Abschreibung (AfA) an. Doch Vorsicht: Das Finanzamt akzeptiert die im Vertrag getroffene Kaufpreisaufteilung nicht immer und verwendet häufig eigene Berechnungen, die für Sie finanziell nachteiliger ausfallen können.
Was tun, wenn das Finanzamt widerspricht?
Nun ist es wichtig, Einspruch einzulegen. Die gute Nachricht: Mit einer gut dokumentierten und nachvollziehbaren Kaufpreisaufteilung haben Sie gute Chancen, Ihre Position durchzusetzen. Der BFH hat wiederholt entschieden, dass die übliche Berechnungsmethode des Finanzamts rechtlich nicht bindend ist. Eine realistische und plausibel dokumentierte Aufteilung im Kaufvertrag wird in der Regel anerkannt.
Unser Tipp: Bleiben Sie standhaft! Mit stichhaltigen Argumenten und einer klaren Position können Sie häufig eine für Sie steuerlich optimale Lösung erzielen.
Fazit
✅ Ein frühzeitiges Handeln und die Gestaltung bereits vor der Beurkundung lohnen sich.
✅ Eine saubere Dokumentation ist entscheidend für den Erfolg.
✅ Bleiben Sie konsequent, Ihr Einsatz wird sich durchsetzen lassen.
Die Kaufpreisaufteilung ist ein strategischer Hebel – kein Detail.
Unser Angebot an Sie:
Sie planen den Kauf einer Immobilie? Dann sprechen Sie uns bitte rechtzeitig vor dem Notartermin an. Wir unterstützen Sie dabei, die optimale Kaufpreisaufteilung zu gestalten und Ihre steuerlichen Vorteile vollständig zu nutzen.
Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne!
Bitte beachten Sie, dass diese Informationen eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Trotz sorgfältiger und gewissenhafter Bearbeitung aller Beiträge übernehmen wir keine Haftung für den Inhalt.
Ansprechpartner:
Tobias Kugler, M.Sc.
Steuerberater • Gesellschafter • Teamleitung Steuern
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