Mandanteninformation April 2026 – wichtige steuerliche Neuerungen im Überblick
In unserer Mandanteninformation für April 2026 haben wir aktuelle steuerliche Entwicklungen, Urteile und Hinweise für Sie zusammengestellt. Nachfolgend stellen wir drei Themen heraus, die für viele unserer Mandantinnen und Mandanten besonders relevant sind.
Privates Wohnmobil verkauft: Gewinn ist nicht zu versteuern
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass auch ein Wohnmobil im hochpreisigen Segment als „Gegenstand des täglichen Gebrauchs“ gelten kann.
Die Folge: Ein Gewinn aus dem Verkauf eines privat gehaltenen Wohnmobils unterliegt grundsätzlich nicht der Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft – selbst wenn zwischen Anschaffung und Verkauf weniger als ein Jahr liegt. Entscheidend ist die Nutzung als Gebrauchsgegenstand und nicht der Kaufpreis oder ein möglicher Wertzuwachs.
Wirtschafts-Identifikationsnummer: Angabe im Impressum
Seit Ende 2024 vergibt das Bundeszentralamt für Steuern schrittweise die neue Wirtschafts-Identifikationsnummer. Sie dient der eindeutigen Identifikation wirtschaftlich Tätiger im Besteuerungsverfahren.
Wichtig für Betreiber:innen von Webseiten und digitalen Diensten: Nach dem Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) muss im Impressum entweder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder – wenn keine USt-IdNr. vorhanden ist – die Wirtschafts-Identifikationsnummer angegeben werden. Unternehmen sollten ihr Impressum prüfen und bei Bedarf anpassen.
Vorsteuerabzug bereits im Leistungszeitpunkt –
trotz später Rechnung
Nach deutschem Recht ist der Vorsteuerabzug bislang erst in dem Zeitraum möglich, in dem sowohl die Leistung bezogen als auch die ordnungsgemäße Rechnung eingegangen ist.
Ein aktuelles Urteil des Gerichts der Europäischen Union stellt diese Praxis in Frage: Nach Auffassung des Gerichts soll der Vorsteuerabzug bereits dann möglich sein, wenn die materiellen Voraussetzungen erfüllt sind – also insbesondere die Leistung ausgeführt wurde –, auch wenn die Rechnung erst später zugeht.
Das Verfahren ist noch nicht endgültig abgeschlossen, da ein Überprüfungsverfahren beim Europäischen Gerichtshof anhängig ist. Sollte sich die Auffassung des Gerichts durchsetzen, könnte dies insbesondere für Unternehmer:innen mit monatlichen Voranmeldungen zu einem Liquiditätsvorteil führen.
Hinweis und Kontakt
Die Mandanteninformation April 2026 enthält darüber hinaus weitere Themen, unter anderem zu Kinderbetreuungskosten, Gewerbesteuerzinsen, Pensionszusagen und digitaler Aufbewahrung.
Gerne erläutern wir Ihnen, welche Auswirkungen die aktuellen Entwicklungen im Einzelfall für Sie haben.
Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne!
Bitte beachten Sie, dass diese Informationen eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Trotz sorgfältiger und gewissenhafter Bearbeitung aller Beiträge übernehmen wir keine Haftung für den Inhalt.
Ansprechpartner:
Tobias Kugler, M.Sc.
Steuerberater • Gesellschafter • Teamleitung Steuern
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