Regelung der Vermögensnachfolge
Die Errichtung eines Testaments ist ein sehr wichtiges Anliegen. Dadurch kann der Erblasser die Nachlassverteilung nach seinen Vorstellungen regeln und dem Eintritt der idR. unerwünschten Folgen der gesetzlichen Erbfolge zuvorkommen.
Besonders Anteilseignern bzw. Gesellschaftern ist die Errichtung eines Testaments dringend zu empfehlen, um einen Gleichlauf der gesellschaftsvertraglichen Regelung mit der Erbfolge sicherzustellen und damit insbesondere dem ungewollten Ausscheiden aus der Gesellschaft sowie der Entstehung eines Abfindungsanspruchs und einer ertragsteuerlichen Gewinnrealisierung entgegenzuwirken.
Durch eine gezielte Erbeneinsetzung oder Anordnung von Vermächtnissen können zudem die persönlichen erbschaftsteuerlichen Freibeträge oder Steuerbefreiungen genutzt und so die Erbschaftsteuerbelastung optimiert oder ggfs. der Anfall von Erbschaftsteuer vollständig vermieden werden.
Da die persönlichen erbschaftsteuerlichen Freibeträge wertmäßig begrenzt und hierbei Erwerbe innerhalb von zehn Jahren zusammen zu betrachten sind, bietet es sich insbesondere bei umfangreifen Vermögen an, bereits zu Lebzeiten mit der (teilweisen) Übertragung von Vermögensgegenständen zu beginnen, um ggfs. den persönlichen erbschaftsteuerlichen Freibetrag mehrmals zu nutzen.
Neben der Nutzung der persönlichen erbschaftsteuerlichen Freibeträge stehen grundsätzlich weitere Gestaltungsinstrumente, wie z.B. Immobilienübertragung unter Nießbrauchsvorbehalt, zur Verfügung. Dadurch kann der Erblasser nicht nur zu Lebzeiten Teile seines Vermögens steuerneutral übertragen, sondern im besten Fall auch dafür sorgen, dass sein restliches Nachlassvermögen im Zeitpunkt des Erbfalls über die jeweiligen persönlichen erbschaftsteuerlichen Freibeträge nicht hinausgeht.
Hinweis: Auch bei einem bereits vorhandenen Testament sollten diese Gesichtspunkte bedacht werden. Wir empfehlen grundsätzlich, bestehende Testamente regelmäßig auf etwaigen Aktualisierungs- bzw. Optimierungsbedarf zu überprüfen bzw. überprüfen zu lassen.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Errichtung bzw. Anpassung Ihres Testaments oder bei der lebzeitigen (teilweisen) Vermögensübergabe. Kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail info@erlanger-treuhand.de oder telefonisch unter +49 911 539929-0.
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Ansprechpartner:
Johannes Müller
Rechtsanwalt • Fachanwalt für Steuerrecht • Teamleitung Recht