Umwandlungssteuererlass wurde veröffentlicht

Die Finanzverwaltung hat mit Schreiben vom 02.01.2025 den bereits seit langem erwarteten Erlass zur Anwendung des Umwandlungssteuergesetzes (UmwStG) veröffentlicht.

Der neue Erlass findet auf alle offenen Fälle Anwendung und ersetzt insoweit den Vorgänger-Erlass vom 11.11.2011.

Berücksichtigt werden insbesondere zwischenzeitliche Gesetzesänderungen, wie z. B. die Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts („GbR“) nach dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) vom 10.08.2021 oder die Globalisierung des Umwandlungssteuerrechts auf Basis des Körperschaftsteuermodernisierungsgesetzes (KöMoG) vom 25.06.2021.

Ebenso finden die seither ergangene Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (z. B. zum Verlustverrechnungsverbot im steuerlichen Rückwirkungszeitraum auch ohne steuergestalterische Missbrauchsabsicht oder zu Gutschriften des eingebrachten Vermögens auf variablen Kapitalkonten) sowie des Europäischen Gerichtshofs (EuGH-Urteil vom 25.10.2017 (Polbud) – keine Verpflichtung zur Liquidation bei Sitzverlegung in einen anderen EU-Mitgliedsstaat) im neuen Erlass Berücksichtigung.

Weitere Informationen zum Erlass finden Sie im Schreiben des BMF.

Für die Planung und Ausarbeitung Ihrer Umwandlungsvorgänge haben wir nunmehr wieder eine gesicherte steuerrechtliche Grundlage.

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Tobias Troeger
Rechtsanwalt • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht • Fachanwalt für Steuerrecht • Gesellschafter • Geschäftsführer


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