Anstieg der Erbschaft-/ Schenkungsteuer bei der Übertragung von Immobilien
Die Regelungen der Grundbesitzbewertung sollen an die sogenannte ImmoWertV vom 14.07.2021 (BGBl I 2021, S. 2805) angepasst werden. So steht es im Entwurf für ein Jahressteuergesetz 2022. Da für die Erbschaft- und Schenkungsteuer zumindest im Einzelfall höhere Werte drohen, ist zu prüfen, ob bereits angedachte Übertragungen vorgezogen werden können oder sollen. Die Änderungen sollen bereits für Stichtage ab dem 31.12.2022 in Kraft treten.
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Johannes Müller
Rechtsanwalt • Fachanwalt für Steuerrecht • Teamleitung Recht