Bauen, kaufen, verkaufen, verschenken oder vererben – das Immobilienrecht ist vielseitig und lässt viel Raum für die zivil- und steuerrechtliche Gestaltungsberatung.
Vorherige Beratung ist hier äußerst sinnvoll!
Unsere Beratungsleistungen im Immobilienrecht:
- Kauf und Verkauf von Immobilien
- Bestellung von dinglichen Rechten (Dienstbarkeiten, Wohnrecht, Nießbrauch, Grundschulden)
- Wohnungs- und Teileigentumsrecht
- Erbbaurecht
- Steuerliche Behandlung von Immobilien in der Ertrag-, Grunderwerb- und Umsatzsteuer
- Schenken, Vererben und Erben von Immobilien, einschließlich der erb- und schenkungsteuerlichen Beratung und Bewertung sowie der Erstellung der entsprechenden Erbschaft- bzw. Schenkungsteuererklärungen
- Finanzierungsgestaltung von Immobilien