Überschreiten Sie unternehmerisch und/oder privat die Staatsgrenzen, so müssen Sie bei Ihren Aktivitäten immer auch die steuerrechtlichen Auswirkungen in Ihrem Heimatland sowie im Ausland im Blick haben. 

Wir unterstützen Sie bei internationalen Steuerangelegenheiten

Vermeiden Sie Fallstricke oder gar Doppelbesteuerung, indem Sie auf die Fachkenntnisse unserer Mitarbeitenden setzen. Mit großer Leidenschaft lösen wir Ihre komplexen steuerlichen Fragen.

Überdies sind wir Mitglied im WIRAS Verbund International (Empfehlungsverbund), so dass wir auf ein großes Netzwerk von im Ausland tätigen deutschsprachigen Kanzleien zurückgreifen können, die uns im Bedarfsfall unterstützen.

Unsere Leistungen im internationalen Steuerrecht:

  • Verrechnungspreisgestaltung mit verbundenen Unternehmen
  • Verrechnungspreisdokumentation
  • Funktionsverlagerungen
  • Umstrukturierungen mit Auslandsbezug
  • Strukturierung von Auslandsinvestitionen
  • Rechtsformwahl im Ausland 
  • Begleitung von Betriebsprüfungen mit Auslandsbezug
  • Wegzugsbesteuerung
  • Besteuerung von Steuerausländern im Inland
  • Besteuerung von Steuerinländern im Ausland
  • Arbeitnehmerentsendung vom Inland in das Ausland
  • Arbeitnehmerentsendung vom Ausland in das Inland
  • Internationales Erbrecht
  • Außensteuerrecht
  • Recht der Doppelbesteuerung

Ihre Experten in Sachen internationales Steuerrecht

Jürgen Ranger

Rechtsanwalt • Steuerberater • Fachanwalt für Steuerrecht


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