Besondere Prüfungen sind intern nicht zu klären, hier muss für die Erstellung externe Hilfe in Form eines Wirtschaftsprüfers hinzugezogen werden.
Wir führen für Sie die beauftragten Sonderprüfungen verlässlich und professionell durch.
Es gibt eine Vielzahl von Sachverhalten für Sonderprüfungen, bei denen eine Bescheinigung oder Bestätigung durch einen Wirtschaftsprüfer erwünscht oder gefordert ist. Meistens zielt es darauf ab, Ordnungsmäßigkeit und Glaubhaftigkeit herzustellen. Langjährige Erfahrung und permanente Weiterbildung unserer Mitarbeitenden garantieren Ihnen höchste Qualität der Sonderprüfungen. Unsere Teams beraten Sie interdisziplinär und berücksichtigen nicht nur strikt die prüferische Sicht, sondern haben die Verwirklichung Ihrer Ziele im Blick.
Unsere Leistungen für Ihre Sonderprüfung
- Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
- Prüfungen nach dem Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG)
- Prüfungen für die Entsorgungswirtschaft (DSD, Interseroh)
- Mittelverwendungsprüfungen
- Prüfungen bei energieintensiven Unternehmen nach EKDP oder BECV
- Prüferische Durchsicht von Quartals- und Jahresabschlüssen
Ihre Experten in Sachen Sonderprüfungen
Dipl.-Ökonom. Gitta Garve
Steuerberaterin • Wirtschaftsprüferin • Prokuristin • Teamleitung Wirtschaftsprüfung
Dipl.-Kfm. Stefan Schmitz
Steuerberater • Wirtschaftsprüfer • Zertifizierter IT-Auditor (IDW) • Gesellschafter • Geschäftsführer • Leitung Wirtschaftsprüfung