Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) ist verabschiedet

Am 05.04.2023 hatte das Bundeskabinett den Regierungsentwurf eines Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) beschlossen, das am 26.05.2023 vom Bundestag verabschiedet wurde.

Das Gesetz beinhaltet u. a:

  • Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen
  • Anhebung des Beitragssatzes für die Pflegeversicherung
  • Staffelung Beitragssatz für Eltern nach der Anzahl der Kinder

 

Aufgepasst: Als Arbeitgeber sind zum 01.07.2023 notwendige Vorbereitungen für die Entgeltabrechnung zu treffen.

Der Beitragssatz des Arbeitgebers zur Pflegeversicherung bleibt gleich. Allerdings ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Elterneigenschaft, die Anzahl der Kinder und deren Alter in geeigneter Form gegenüber den beitragsabführenden Stellen nachzuweisen, wenn diese Angaben nicht bereits aus anderen Gründen bekannt sind.

 

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