Jahressteuergesetz 2022: Anpassungen bei der Immobilienbewertung im BewG

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 plant die Bundesregierung umfassende Änderungen in vielen Steuergesetzen. 

Auch im Bewertungsgesetz (BewG) sind einige Anpassungen vorgesehen. Diese haben insbesondere Auswirkung auf die Bewertung von Grundstücken für die Erbschaft- und Schenkungsteuer und damit auf die mögliche steuerliche Belastung von zukünftigen Grundstücksübertragungen.

 

Im Einzelnen sind nach dem bisherigen Gesetzesentwurf u.a. folgende Änderungen geplant:

  • Anhebung der Gesamtnutzungsdauer von Wohnimmobilien von 70 Jahren auf 80 Jahre
  • Herabsetzung der im BewG enthaltenen Liegenschaftszinssätze
  • Einführung eines Regionalfaktors sowie Alterswertminderungsfaktors
  • Aufgabe eines pauschalen Ansatzes bei den Bewirtschaftungskosten

 

Die Änderungen sollen für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2022 in Kraft treten.

Da wichtige Bewertungsparameter (Höhe Regionalfaktor für 2023, Baupreisindex für 2023 usw.) noch nicht feststehen, kann derzeit die konkrete Auswirkung auf die Grundbesitzbewertung für eine einzelne Immobilie leider nicht abschließend eingeschätzt bzw. ermittelt werden. Es ist aber grundsätzlich zu erwarten, dass die Grundbesitzwerte für Stichtage ab dem 31.12.2022 i.d.R. über den bisherigen Grundbesitzwerten liegen werden.

 

Wir empfehlen daher zu erwägen, ohnehin bereits angedachte bzw. geplante Immobilienschenkungen (bzw. Schenkungen von Betriebsvermögen mit Immobilienbesitz) ggf. vorzuziehen und noch in diesem Jahr umzusetzen.

 

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