Update Wachstumschancengesetz
Wir hatten bereits über das Wachstumschancengesetz der Bundesregierung berichtet, welches der Bundestag am 17.11.2023 verabschiedet hat. Es sollten zahlreiche (steuerliche) Änderungen zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie zur Steuervereinfachung kommen. Am 22.03.2024 hat nun auch der Bundesrat dem Gesetz, welches ein abgespecktes Verhandlungsergebnis aus dem Vermittlungsausschuss darstellt, zugestimmt.
Wachstumschancengesetz ist beschlossen
Mit dem Gesetz soll die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland gestärkt werden. Dazu soll die Liquiditätssituation der Unternehmen verbessert und weitere Impulse für mehr Investitionen und Innovationen gesetzt werden.
Das Entlastungsvolumen wurde während des Vermittlungsverfahrens deutlich reduziert und unter anderem die vorgesehene Klimaschutz-Investitionsprämie gestrichen.
Insgesamt hat das Gesetz ein Entlastungsvolumen von 3,2 Milliarden Euro. Unternehmen profitieren davon beispielsweise durch:
- Verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten
- steuerliche Anreize für den Wohnungsneubau
- die Verbesserung des steuerlichen Verlustabzugs
Aufgepasst: Es soll die verpflichtende Einführung der E-Rechnung kommen.
Wie geht es weiter?
Das Gesetz wird nach Ausfertigung und Verkündung in Kraft treten.
Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens dazu:
Sie benötigen Beratung dazu oder Unterstützung? Kontaktieren Sie uns gerne unter info@erlanger-treuhand.de.
Bitte beachten Sie, dass diese Informationen eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieser Artikel erfolgen, werden evtl. erst in den nächsten Ausgaben berücksichtigt. Trotz sorgfältiger und gewissenhafter Bearbeitung aller Beiträge übernehmen wir keine Haftung für den Inhalt.
Ansprechpartner:
Dipl.-Kfm. Stefan Schmitz
Steuerberater • Wirtschaftsprüfer • Zertifizierter IT-Auditor (IDW) • Gesellschafter • Geschäftsführer • Leitung Wirtschaftsprüfung