Viertes Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV)

Der vom Bundeskabinett am 13.03.2024 beschlossene Regierungsentwurf eines Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV) enthält als Artikelgesetz eine Vielzahl von Regelungen in unterschiedlichsten Rechtsbereichen. Ziel ist es, übermäßige Bürokratie abzubauen.

Der Wandel soll hierbei insbesondere durch die Herabstufung von Schriftformerfordernissen vorangetrieben werden. Schriftform bedeutet rechtlich leider immer noch die eigenhändige Unterschrift auf Papier. In digitalisierten Prozessen verursacht dies beständig Medienbrüche. Deswegen sollen in vielen Gesetzen Schriftformerfordernisse künftig zu Textformerfordernissen werden. Da die Textform keine eigenhändige Unterschrift voraussetzt, reicht hier zukünftig z. B. auch eine E-Mail für eine rechtswirksame Erklärung aus.

Ein Beispiel im Arbeitsrecht ist die beabsichtigte Änderung des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG). Hier wird die Einführung der Textform für Anträge auf Elternzeit die Kommunikation zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern erleichtern.

Im Nachweisgesetz (NachwG) sollte der Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen – in der Praxis typischerweise der schriftliche Arbeitsvertrag – wenigstens für die sog. elektronische Form geöffnet werden, was aber immer noch eine erhebliche technische Anforderung ist. Hier hat sich aber noch etwas bewegt:

Der Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen soll zukünftig in Textform ermöglicht werden, sofern das Dokument für die Arbeitnehmer zugänglich ist, gespeichert und ausgedruckt werden kann und der Arbeitgeber einen Übermittlungs- oder Empfangsnachweis erhält. Nur wenn dies verlangt wird, müsste der Arbeitgeber einen schriftlichen Nachweis zur Verfügung stellen. Darüber hinaus soll auch das Schriftformerfordernis für den Arbeitnehmerüberlassungsvertrag zwischen Ver- und Entleiher durch die Textform abgelöst werden, was für die Personaldienstleister und die Kundenbetriebe eine erhebliche Entlastung bedeutet.

Damit kann das BEG IV tatsächlich helfen. Wenn es gut läuft, dann ist das Gesetz im Spätsommer durch das Gesetzgebungsverfahren.

Sie benötigen Beratung dazu oder Unterstützung? Kontaktieren Sie uns gerne unter info@erlanger-treuhand.de.

Bitte beachten Sie, dass diese Informationen eine individuelle Beratung nicht ersetzen können. Eventuelle Änderungen, die nach Ausarbeitung dieser Artikel erfolgen, werden evtl. erst in den nächsten Ausgaben berücksichtigt. Trotz sorgfältiger und gewissenhafter Bearbeitung aller Beiträge übernehmen wir keine Haftung für den Inhalt.

Ansprechpartner:

Dr. Cornelius Popp
Rechtsanwalt • Fachanwalt für Arbeitsrecht • Gesellschafter • Geschäftsführer


+49 9131 6906-0

info@erlanger-treuhand.de